Seeparkurlaub Kirchheim
Ruhe, Entspannung, Natur pur
 

Hausordnung

 Nachstehende Hausordnung soll Ihnen eine Hilfe geben, wie der Umgang mit unserem Ferienhaus und dessen Inventar sein sollte und bildet einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages.

Durch eine pflegliche Behandlung des Hauses helfen Sie uns, Ihnen auch in Zukunft ein gemütliches Ferienhaus zur Verfügung zu stellen.


1. Allgemeines


Sollten Sie etwas in der Einrichtung vermissen oder Sie benötigen Hilfe, wenden Sie sich bitte umgehend an den Vermieter. Die Kontaktdaten teilen wir Ihnen vor Anreise mit.
Niemand wird absichtlich Gegenstände beschädigen. Es kann jedoch immer etwas kaputtgehen. Wir sind dankbar, wenn Sie uns den entstandenen Schaden mitteilen und wir nicht erst nach ihrer Abreise bzw. wenn die nächsten Mieter eingezogen sind, den Schaden feststellen. Bitte informieren sie den Vermieter umgehend.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er, seine Mitreisenden oder Gäste diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten haben. Kleinigkeiten, beispielsweise ein zerbrochenes Glas, sind hierbei nicht gemeint.
Aus Rücksicht auf die Feriengäste der umliegenden Häuser ist Lärm und laute Musik zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr zu vermeiden. Partys sind generell nicht gestattet (Siehe AGB).
Die Möbel dürfen nur dazu benutzt werden, wofür sie bestimmt sind; grundsätzliche Veränderungen in der Einrichtung sind nicht gestattet. Bewegliche Möbelstücke, wie z.B. Stühle, müssen vor Abreise an den ursprünglichen Platz zurückgestellt werden.
Das Heraustragen von Möbeln auf die Terrasse, den Garten oder zu anderen Ferienhäuser ist ausdrücklich nicht gestattet.
Gebrauchsanweisungen für diverse Geräte im Haus befinden sich in der im Haus ausliegenden Info-Mappe .



2. Abfälle und Wertstoffe


In den Feriendörfern des Seeparks herrscht strikte Abfalltrennung.
Abfälle müssen in die vorgesehenen Restmüll- und Wertstoffcontainer im Park getrennt und spätestens vor Abreise entsorgt werden.
Fleisch-, Wurst-, Essensreste sind im Restmüll zu entsorgen und auf keinen Fall in der Toilette.
Das Haus steht in freier Natur am Waldrand und tierische Besucher (z.Bsp. Waschbären) sind in der Außenanlage möglich. Aus diesem Grund dürfen Essensreste oder Abfälle nicht vor der Tür stehen oder zwischengelagert werden.
Asche, aus dem Kamin oder Holzkohlegrill, darf nur vollständig erkaltet in den Restmüllcontainer. Die Entsorgung im Garten ist verboten.



3. Rauchen, Kamin, Kerzen und offenes Feuer


Im Notfall befinden sich im Haus Löschdecken/Feuerlöscher. Die Rufnummer der örtlichen Feuerwehr ist 112
Im Ferienhaus gilt generelles Rauchverbot.
Möglichkeiten zum Rauchen bieten Balkon und Terrasse. Aschenbecher sind vorhanden und sollten auch genutzt werden. Bitte vor Abreise entleeren.
Im Falle einer Nichteinhaltung des Rauchverbotes ist eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 250 Euro zu entrichten.
Das Ferienhaus ist ein Holzhaus. Der Umgang mit Kerzen und Streichhölzern muss entsprechend sorgsam sein.
Kerzen dürfen nur in den dafür vorgesehenen Glasbehältern brennen und sind vor Verlassen des Hauses zu löschen.
In Regalen oder Schränken dürfen keine Kerzen entzündet werden.

Feuerholz ist im Mietpreis nicht inbegriffen und kann u.a. bei REWE in Kirchheim gekauft werden.
Die kalte Asche muss vor Abreise im Restmüll entsorgt werden.

Der Holzkohlengrill darf nicht im Haus, sondern ausschließlich auf der Terrasse oder dem gepflasterten / geteerten Bereich vor dem Haus benutzt werden.
Nach Gebrauch bzw. vor der Abreise ist der Holzkohlengrill zu reinigen: den Grillrost säubern und die kalte Asche bzw. restliche Kohle im Restmüll entsorgen.

Lagerfeuer, auch in Feuerkörben und Feuerschalen, sind ganzjährig verboten.


4. Küche


Das Geschirr muss vor Abreise in gewaschenem und trockenem Zustand wieder in die Schränke eingeräumt werden, gleiches gilt für Besteck, Töpfe etc., sowie für benutzte Geräte.
Am Ende ihres Aufenthaltes muss die Spülmaschine ausgeräumt sein.
In die Spülbecken dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten o.ä. geschüttet werden.
Bei Abreise nehmen Sie bitte alle Lebensmittel mit oder entsorgen diese. Bitte lassen Sie keine verderblichen oder geöffneten Lebensmittel zurück.
Beachten Sie auch eventuell zusätzlich angebrachte Hinweise.


5. Bad


In Waschbecken, Dusche und Toiletten dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten o.ä. geworfen bzw. geschüttet werden.
Hygieneartikel, incl. Feuchttücher, gehören in die bereitgestellten Abfallbehälter im Bad und der Toilette. Bitte vor der Abreise im Restmüll entsorgen.


6. Wohnbereich


Möbel der Inneneinrichtung stellen Sie bitte nicht auf den Balkon, die Terrasse oder sonst wo ins Freie.
TV, Router etc. dürfen nicht umprogrammiert werden.


7. Schlafbereich


Alle Betten sind mit Hygieneauflagen versehen, die regelmäßig gereinigt werden. Bitte entfernen sie diese Schonbezüge nicht.



8. Terrasse und Garten


Es dürfen ausschließlich für den Außenbereich vorgesehene Möbel auf der Terrasse und im Garten benutzt werden.
Den Möbelbestand nicht durch herantragen von Gegenständen aus den Nachbarhäusern erweitern oder durch Ergänzungen bei anderen Ferienhäusern reduzieren.



9. Internet und Telefon
Das Netzwerk ist zum surfen und mailen geeignet. Alle anderen Anwendungen werden technisch blockiert.
Ein LAN Anschluss ist nicht möglich.
Der Netzwerkname und Passwort werden Ihnen vor Ort zur Verfügung gestellt.
Der Mieter darf die Anmeldeinformationen oder das Passwort nicht an eine andere Person verleihen, weitergeben, übertragen, verkaufen oder irgendjemandem in irgendeiner Weise die Nutzung solcher Informationen erlauben.
Der Mieter stimmt zu, die volle Verantwortung für alle Aktivitäten, die während seiner Mietdauer zu übernehmen. Außerdem muss der Mieter im Falle einer Untersuchung oder Forderung eines Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Zugriff des Mieters auf den Service diese Untersuchung oder Forderung auf eigene Kosten und Verantwortung durchführen bzw. ermöglichen.
Der Vermieter trägt keine Verantwortung für Schäden, die dem Mieter als Folge der Verwendung der Anmeldeinformationen und des Passworts durch einen Dritten entstehen, unabhängig davon, ob diese Nutzung unter Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Mieters erfolgte.
Bei der Bereitstellung des Internetzuganges handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Überlassung. Der Vermieter garantiert nicht für deren Verfügbarkeit.


10. Haustiere


Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt, Haustiere als Tagesgäste sind ohne Absprache nicht erlaubt.
Sollte im Mietvertrag eine Nebenabsprache zu Haustieren bestehen, dann gilt:
Bitte achten Sie darauf das sich Ihr Tier nicht auf Betten, Polster, Couch etc. legt.
Es ist nicht gestattet Tiere unbeaufsichtigt im Ferienhaus zu lassen.
Falls ihr Haustier die Wohnung verunreinigt, liegt es in Ihrer Verantwortung die entsprechenden Bereiche zu reinigen.
Im gesamten Ferienhausgebiet sind Hunde, unabhängig der Größe und des Alters, an der Leine zu führen.
Dies schließt den Gartenbereich dieses Ferienhaus mit ein.
Sollte das Tier ein „großes Geschäft“ machen, ist diese „Hinterlassenschaft“ zu entfernen und zu entsorgen.
Als Mieter haften sie für alle, durch ihr Tier am Mietobjekt, dessen Einrichtung und Umgebung, entstandenen Schäden und Verunreinigungen.